Gesetze/Regeln mit Bezug zu Geistigem Eigentum/IPR

Arbeitnehmer und Arbeitgeber müssen bei Verbesserungen und Erfindungen gesetzlich geregelte Rechte und Pflichten einhalten. Neben einem LINK zu Gesetzen im Umfeld des Geistigen Eigentums, gibt die Seite Beispiele für Vorlagen und Hinweise, die den formalen Umgang mit den Gesetzen erleichtern.

Das Gesetz über Arbeitnehmererfindungen (ArbErfG) regelt den Umgang, d.h. die Rechte und Pflichten, mit technischen Ideen/Erfindungen und technischen Verbesserungsvorschläge von Arbeitnehmern im privaten und im öffentlichen Dienst, von Beamten und Soldaten mit ihrem jeweiligen Arbeitgeber.

Das DPMA hat eine Schiedsstelle für Fragen/strittige Themen rund um das Arbeitnehmererfindergesetz eingerichtet,

SERVICE:

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) stellt in einem gemeinsamen Projekt mit der juris GmbH für interessierte Bürgerinnen und Bürger nahezu das gesamte aktuelle Bundesrecht kostenlos im Internet bereit.

Die Gesetze und Rechtsverordnungen können in ihrer jeweils geltenden Fassung abgerufen werden. Sie werden durch die Dokumentationsstelle im Bundesamt für Justiz fortlaufend konsolidiert:

Das Patentgesetz (PatG) mit Verordnung zum Verfahren in Patentsachen vor dem Deutschen Patent- und Markenamt (Patentverordnung - PatV)

Das Gebrauchsmustergesetz (GbrMG) mit Verordnung zur Ausführung des Gebrauchsmustergesetzes (Gebrauchsmusterverordnung - GebrMV)

Der Schutz von Topografien (HalbleiterSchutzVerordnung - HalblSchV), damit werden dreidimensionale Strukturen von mikroelektronischen Halbleitererzeugnissen) bezeichnet. Anmerkung: Der Topografieschutz ähnelt dem Gebrauchsmusterschutz. Anders als im Gebrauchsmusterrecht beginnt der Schutz nicht erst mit der Eintragung der Topografie, sondern am Tag der ersten geschäftlichen Verwertung, sofern diese innerhalb einer Frist von zwei Jahren vor dem Anmeldetag lag.

Das Markengesetz (MarkenG) mit Verordnung zur Ausführung des Markengesetzes (Markenverordnung - MarkenV).

Das Designgesetz (DesignG) mit Verordnung zur Ausführung des Designgesetzes (DesignV). Die Typografie steht zwischen Design und Urheberrecht. 

Das Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz).

Hinweise auf erhebliche Erleichterung der Rechtsdurchsetzung und Aufwertung des Geheimnisschutzes und Ansprüche bei Verletzung von Geschäftsgeheimnissen nach dem neuen Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG)

EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO)